Baubetreuer
Für die Umsetzung erfolgreicher Bauvorhaben ist die professionelle Baubetreuung essenziell wichtig. Mit dem folgenden Artikel möchten wir nicht nur auf die Aufgaben eines Baubetreuers eingehen, sondern Baufamilien auch zeigen, worauf sie bei der Suche achten müssen. Des Weiteren haben wir uns die Vorteile angeschaut, die die Zusammenarbeit mit einem Baubetreuer mit sich bringen.
Kurz & Knapp: Das Wichtigste
Was versteht man unter einem Baubetreuer? Als Experte vertritt er die Interessen der Baufamilie und kümmert sich im Zuge dessen um die komplette Bauabwicklung. Dennoch tragen die zukünftigen Hausbesitzer das alleinige Bauherrenrisiko. |
Welche Vorteile hat die Zusammenarbeit? Baufamilien profitieren auf der einen Seite von der Erfahrung und der Expertise des Fachmanns und auf der anderen bedeutet dies weniger Stress und damit verbunden auch eine Zeit- und Kostenersparnis. |
Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, da es verschiedene Vergütungsmodelle gibt. Im Schnitt können Baufamilien mit 0,5 bis 1,5 % der Gesamtbaukosten rechnen. |
Was ist ein Baubetreuer?
Ein Baubetreuer vertritt die Interessen des Bauherren und kümmert sich um die komplette Bauabwicklung. Als bevollmächtigter Vertreter des Bauherren ist der Baubetreuer für die architektonischen, technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aufgaben rund um das Bauvorhaben verantwortlich. Gemäß § 34c GewO (Gewerbeordnung) ist der Baubetreuer im eigenen Namen für fremde Rechnung tätig.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Baubetreuers
Die Aufgaben des Experten sind genau wie seine Verantwortlichkeiten vielfältig, sodass wir hierzu recherchiert haben.
Vor dem Bau
- Beratung der Baufamilie: Schon vor dem Bau wird der Baubetreuer tätig, indem er die Baufamilie bei der Auswahl von Bauunternehmen und Architekten berät und Empfehlungen geben kann.
- Unterstützung: Sowohl bei der Planung als auch bei der Budgetierung ist der Baubetreuer eine wertvolle Stütze für die Baufamilie.
- Überprüfung: Bereits im Vorfeld werden vom Baubetreuer die Verträge und Vereinbarungen auf Richtigkeit überprüft.
Während des Bauprozesses
- Überwachung des Baufortschritts: Der Baubetreuer ist nicht nur für die Überwachung des Baufortschritts rund um den Bauablauf verantwortlich, sondern kümmert sich auch um die Qualität der Arbeiten. Dabei hat er stets den Zeit- und Kostenplan im Blick.
- Koordinieren zwischen verschiedenen Gewerken: Der Baubetreuer kann durchaus als zentrale Schnittstelle zwischen Architekten, Unternehmen und sonstigen Fachleuten bezeichnet werden. Im Rahmen seiner Tätigkeit koordiniert er die verschiedenen Gewerke auf der Baustelle, um sicherzustellen, dass es nicht zu Leerlaufzeiten oder Verzögerungen rund um den Bau kommt.
- Qualitätskontrolle und Mängelmanagement: Neben der Qualitätskontrolle werden vom Baubetreuer auch die Bautagebücher geführt, um so eine lückenlose Dokumentation rund um das Bauvorhaben zu bekommen. Des Weiteren kümmert er sich um das Mängelmanagement und organisiert nach Fertigstellung des Hauses alles für die Bauabnahme.
Nach Abschluss des Bauvorhabens
- Bauabnahme: Nach Fertigstellung des Hauses bzw. der Wohnräume wird er die Abnahme gemeinsam mit dem Bauherr, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten (Wohnimmobilienverwalter) wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.
- Unterstützung bei der Mängelbeseitigung: Werden nach der Fertigstellung Mängel am Bauwerk festgestellt, werden diese vom Baubetreuer dokumentiert. Im Anschluss daran unterstützt er die Baufamilie bei der Mängelrüge und dem ordnungsgemäßen Ablauf rund um die Mängelbeseitigung.
- Abschlussdokumentation und Garantien: Nach der Bauabnahme erstellt er die Abschlussdokumentation rund um das Bauvorhaben und berät die Baufamilie bezüglich der gesetzlichen Garantien.
Qualifikationen und Auswahl eines Baubetreuers
Bei der Auswahl des Fachmanns sollten Baufamilien ein paar wesentliche Punkte beachten. Grundsätzlich gilt, jede natürliche oder juristische Person kann als Baubetreuer tätig sein. Wird die Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeführt, ist laut Gewerbeordnung § 34 c die Erlaubnis der zuständigen Behörde nötig.
Wichtige Qualifikationen
- Berufserfahrung und Fachkenntnisse: Um als Baubetreuer tätig zu werden, sollte mindestens eine Ausbildung als Architekt oder ein Studium im Bauingenieurwesen absolviert worden sein. Neben der Ausbildung sollte auch Erfahrung im Bauwesen vorhanden sein, damit der Baubetreuer weiß, worauf er bei den einzelnen Bauabschnitten zu achten hat. Damit der Experte im Namen der eigenen oder fremde Rechnung des Bauherrn agieren kann, ist es nötig, dass dieser sowohl über Verhandlungsgeschick als auch über die nötige Organisationsfähigkeit verfügt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass er nicht nur mit den Beteiligten auf dem Bau, sondern auch mit den zuständigen Behörden entsprechend kommunizieren kann.
- Zertifizierungen: Der Besitz von verschiedenen Zertifizierungen sollte selbstverständlich sein. Dazu gehört unter anderem das Zertifikat zum TÜV-geprüften Baubetreuer. Zusätzlich sollte der Besuch von Fortbildungen nachgewiesen werden, um so stets auf dem neuesten Stand im Bauwesen zu sein.
Auswahlkriterien
- Referenzen und Empfehlungen: Bei der Auswahl eines Bauträgers spielen Empfehlungen und Referenzen eine wichtige Rolle. Der Bauherr sollte sich daher im Vorfeld umfassend informieren.
- Bewertungen und Erfahrungen: Diese sind ebenso wichtig und sollten auf keinen Fall unterschätzt werden. Es lohnt sich durchaus, frühere Kunden auf ihre Erfahrungen mit dem gewählten Baubetreuer anzusprechen und sich auf den bekannten Online-Portalen die Bewertungen rund um die Arbeit des Baubetreuers anzuschauen.
Kosten und Honorar
- Modelle zur Vergütung: Die Kosten für den Baubetreuer können anhand der Baukosten abgerechnet werden. In der Regel können Bauherrn hier mit 0,5 bis 1,5 % der Gesamtbaukosten kalkulieren. In einigen Fällen wird die Baubetreuung auch zu einem Pauschalpreis für ein Bauprojekt angeboten. Denkbar ist auch ein Honorar nach Aufwand der Arbeiten. Für welches Vergütungsmodell der Bauherr sich entscheidet, sollte in jedem Fall im Baubetreuervertrag schriftlich fixiert werden. Neben den genannten Vergütungsmodellen können auch Zusatzkosten für spezielle Gutachten oder für Genehmigungen anfallen. Auch diese sollte im Vertrag geregelt werden.
- Kosten-Nutzung-Abwägung: Vielfach sind Bauherren der Meinung, dass sie sich die Kosten für den Fachmann sparen könnten. Dazu muss gesagt werden, dass Baufamilien beim Hausbau nicht am falschen Ende sparen sollten, denn es handelt sich beim Traumhaus um eine Investition in das Leben. Sollte es während des Hausbaus zu unentdeckten Mängeln kommen, bedeutet dies in der Regel hohe Folgekosten, die nicht kalkuliert waren. Somit wird klar, dass durch die Zusammenarbeit mit dem Experten der Bauherr langfristig Geld sparen kann.
Darüber hinaus ist es wichtig, sich mit den rechtlichen Anforderungen und der Antragstellung für erlaubnispflichtige Tätigkeiten vertraut zu machen.
Erlaubnis und rechtliche Anforderungen in der Baubetreuung
Für Baubetreuer und andere gewerbliche Dienstleister wie Immobilienmakler, Bauträger oder Wohnimmobilienverwalter gelten umfangreiche rechtliche Vorgaben. Insbesondere bei der Vermittlung von Grundstücken oder Darlehensverträgen ist eine behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Die Antragstellung für diese erlaubnispflichtigen Tätigkeiten erfordert den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, geordneter Vermögensverhältnisse und oft ein aktuelles Führungszeugnis.
Ein wichtiger Bestandteil des Erlaubnisverfahrens ist die Einreichung aller relevanten Unterlagen, darunter auch eine Negativerklärung, die potenzielle Überschuldungen ausschließt. Gewerbetreibende, die diese Erlaubnis beantragen, müssen zudem die Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllen, welche strenge Regeln zur Verwaltung von Vermögenswerten und zur Rechnung von Leistungen vorgibt.
Besonders bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauprojekten sind Baubetreuer oft die Schnittstelle zwischen Nutzungsberechtigten oder Erwerbern und den Behörden. Sie geben Auskunft zu rechtlichen Fragen und koordinieren Prozesse rund um die Vergabe von Wohnräumen. Auch die ordnungsgemäße Verwaltung der Finanzen, z. B. im Zusammenhang mit Darlehensvermittlern, wird durch die Einhaltung der Bauträgerverordnung sichergestellt.
Gelegenheit zur Optimierung bietet der klare Umgang mit sämtlichen Anforderungen, um eine reibungslose Abwicklung im Sinne der fremden Interessen der Bauherren zu gewährleisten.
Zusammenarbeit mit einem Baubetreuer
Für eine effektive Zusammenarbeit mit dem Baubetreuer sind einige Aspekte zu beachten.
Kommunikation und Koordination
- Effektive Kommunikation: Die Baubetreuer können als zentrale Kommunikationsstelle betrachtet werden, da sie auf der einen Seite den Informationsfluss zwischen allen Baubeteiligten erleichtern und auf der anderen Seite auch dazu beitragen, dass es zu deutlich weniger Missverständnissen und Konflikten kommt. Gerade bei komplexen Bauprojekten ist die Vermittlerrolle der Experten von unschätzbarem Wert.
- Koordinieren zwischen den Baubeteiligten: Bei der Realisierung eines Bauvorhabens spielt der Baubetreuer eine entscheidende Rolle. Er sorgt dafür, dass der komplette Bauprozess reibungslos vonstatten geht und dabei die vorgegebenen Standards eingehalten werden. Möglich ist dies durch eine Koordination der verschiedenen Gewerke und durch die Überwachung sämtlicher Arbeiten.
Vertragsgestaltung
- Wichtige Vertragsbestandteile: Wichtig für den Vertrag ist der Umfang der Leistungen, die der Baubetreuer erbringen soll. Des Weiteren müssen im Vertrag das Vergütungsmodell sowie eventuell anfallende Zusatzkosten vereinbart werden.
- Rechte und Pflichten: Für den Experten gelten die gewerberechtlichen Verpflichtungen nach § 34c GewO sowie nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Erwartungen und Zielsetzung
- Klare Zielsetzung und Erwartungen: Schon bei Vertragsabschluss sollte die Baufamilie eine klare Zielsetzung haben und ihre Erwartungen gegenüber dem Experten formulieren.
- Umgang mit Änderungen und Zusatzaufgaben: Werden während des Bauprozesses Änderungen am Ablauf gewünscht und kommt es im Rahmen dessen zu Zusatzaufgaben oder einer Änderung der Tätigkeit, sollte dies mit dem Experten zu passender Gelegenheit besprochen werden und gegebenenfalls im Vertrag nachträglich fixiert werden.
Vorteile der Baubetreuung
- Expertise und Erfahrung: Mit seinem Fachwissen im Bauwesen sowie der Erfahrung in den verschiedenen Bauprojekten kann er Baufamilien schon im Vorfeld umfassend beraten und sie dann während des kompletten Bauprozesses unterstützen und im Zuge dessen auch die Bauqualität sicherstellen.
- Zeit- und Kostenersparnis: Aufgrund der effizienten Projektsteuerung profitieren Baufamilien nicht nur von einer Zeitersparnis, sondern können auch effektiv bei den Kosten sparen, da kostspielige Fehler bereits im Vorfeld vermieden werden können.
- Stressreduktion: Aufgrund der professionellen Betreuung wird den Baufamilien viel Stress abgenommen und sie haben mehr Zeit, sich auf das Wesentliche rund um den Bau zu konzentrieren. Des Weiteren wird der Bauherr regelmäßig über den Baufortschritt informiert, was wiederum für mehr Transparenz beim Bauen sorgt.
Fazit
Als Experte im Bauwesen kümmert er sich nicht nur um die technischen Aspekte beim Bau, sondern hat auch stets bei der Umsetzung des Bauvorhabens ein Auge auf die Wirtschaftlichkeit. Grundsätzlich sorgt er dafür, dass sowohl beim Bauen als auch beim Sanieren oder Modernisieren alle gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen eingehalten und entsprechend umgesetzt werden.
Nicht nur Architekten und selbstständige Bauingenieure, sondern auch spezielle Unternehmen bieten ihre Tätigkeit als Baubetreuung an. Für die Baufamilie hat dies eine Reihe von Vorteilen, denn zum einen wird die Qualität rund um das Bauen sichergestellt und zum anderen nimmt das der Baufamilie viel Stress ab.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Baubetreuung?
Dies ist abhängig vom Vertrag und den Leistungen, die darin vereinbart wurden.
Welche Aufgaben übernimmt der Baubetreuer?
Sowohl der Bauherr als auch eine Baugemeinschaft werden in allen Fragen rund um die Organisation, die Finanzierung und bei rechtlichen Fragen unterstützt.
Was besagt der § 34 der Gewerbeordnung?
Für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen Makler, Bauträger und Baubetreuer eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO, um so ihre persönliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse nachzuweisen. Es handelt sich beim Baubetreuer um eine natürliche und juristische Person.
Welche Unterlagen werden für das Erlaubnisverfahren eines Baubetreuers benötigt?
Um als Baubetreuer tätig zu werden, sind umfangreiche Unterlagen erforderlich. Dazu gehören ein aktuelles Führungszeugnis, ein Nachweis über geordnete finanzielle Verhältnisse (oft in Form einer Negativerklärung) sowie Belege zur persönlichen Zuverlässigkeit. Diese Dokumente müssen bei der zuständigen IHK im Rahmen des Erlaubnisverfahrens eingereicht werden. Für Tätigkeiten wie die Vermittlung von Darlehensverträgen oder die Betreuung von Projekten im Auftrag fremder Bauherren ist diese Erlaubnis gesetzlich vorgeschrieben.
Können Baubetreuer auch für Pächter oder Darlehensvermittler tätig werden?
Ja, Baubetreuer können als Schnittstelle zwischen Bauherren, Pächtern und weiteren Beteiligten wie Darlehensvermittlern agieren. Sie übernehmen Aufgaben wie die Vermittlung und Koordination, etwa bei Darlehensverträgen für Bauvorhaben. Dabei ist es wichtig, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Sollten sich gewerbliche Baubetreuer auf diese Tätigkeiten spezialisieren, müssen sie die notwendige Erlaubnis nach § 34c GewO beantragen und eine ordnungsgemäße Verwaltung nachweisen. Eine gute Gelegenheit, potenzielle Bauherren oder Pächter zu unterstützen, liegt in der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und der transparenten Abwicklung des Projekts.