Barrierefrei planen, wohnen und bauen
Auch junge Baufamilien sollten sich beim Hausbau die Frage stellen, ob sie in allen Lebenslagen jeden Bereich ihres Hauses ohne fremde Hilfe erreichen können. Sicherlich gehört in Deutschland das barrierefreie Bauen noch nicht zum Standard, allerdings sollten Bauherren auch nicht davor zurückschrecken. Das behindertengerechte bzw. barrierefreie Haus ist nicht nur zweckmäßig, sondern es bietet seinen Bewohnern zusätzlichen Komfort. Der folgende Artikel soll über das barrierefreie Planen, Bauen und Wohnen informieren sowie Tipps für die Umsetzung geben.
Kurz & Knapp: Das Wichtigste
Normen und Richtlinien: Neben der DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen hat auch die DIN 18024-2: Barrierefreie Wohnungen Gültigkeit. |
Barrierefreie Planung: Grundsätzlich müssen bereits bei der Planung die Grundprinzipien sowie die Gestaltungsmerkmale für ein barrierefreies Zuhause eingehalten werden. Dazu zählen die Erschließung ebenso wie die Raumgestaltung sowie die Ausstattung der Sanitärbereiche und weiterer Räume. |
Tipps für den Alltag: Neben verschiedenen Hilfsmitteln und der technischen Unterstützung finden Betroffene auch Hilfe in den verschiedenen Institutionen wie zum Beispiel dem Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR). |
Grundlagen der Barrierefreiheit
Gesetzliche Grundlagen regeln die Barrierefreiheit im Alltag. Dies bedeutet, dass Menschen ein Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft haben. Gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz des Grundgesetzes wird festgelegt, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Generell gilt das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk und steht somit über allen anderen Rechtsnormen.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Kontext des Bauens?
Barrierefreies Bauen soll Menschen mit besonderen Bedürfnissen den Alltag erleichtern. Dies bedeutet, dass ein Haus oder eine Wohneinheit auch von Menschen mit Behinderungen der verschiedensten Arten genutzt werden soll. Zu den verschiedenen Behinderungen zählen Einschränkungen beim Hören, Sehen, der Mobilität sowie kognitive Behinderungen aufgrund des Alters. Erst, wenn sämtlichen Bedürfnissen innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung Rechnung getragen wird, kann von Barrierefreiheit gesprochen werden.
Dies bedeutet, dass schon bei der Hausplanung an die verschiedenen Bedürfnisse gedacht werden muss, denn sowohl Rohbau als auch Fundament sind entscheidend für barrierefreies Bauen. Dabei geht es nicht nur um das Überwinden von Barrieren, da barrierefreies Bauen nicht als Extra gilt, sondern einen eigenen Standard darstellt. Aus diesem Grund unterliegt der Begriff barrierefreies Bauen strengen Auflagen, die gesetzlich in einer DIN verankert sind.
Behinderungsarten und ihre Auswirkungen
Jede Behinderung hat ihre eigenen Auswirkungen, die es gilt zu erkennen und gezielt Lösungen zu finden. So müssen am Hauseingang spezielle Pflaster- und Plattenbeläge verwendet werden. Des Weiteren darf das Gefälle zum Hauseingang nur maximal 3 % betragen. Im Haus dürfen Fliesen keine Fugen, Dellen oder Beulen aufweisen, die breiter als 2 cm sind. Zu den weiteren Besonderheiten auf, die beim barrierefreien Planen und Bauen geachtet werden, kommen später noch genauer zu sprechen.
Normen und Richtlinien
DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen; DIN 18024-2: Barrierefreie Wohnungen – Bei der DIN 18040-2 handelt es sich um eine Planungsgrundlage für barrierefrei nutzbare Wohneinheiten sowie uneingeschränkt mit einem Rollstuhl nutzbare Wohneinheiten. Die DIN 18024-2 besagt, dass alle öffentlich zugänglichen Gebäude oder Gebäudeteile sowie Arbeitsstätten und deren Außenanlagen mit verschiedenen Orientierungshilfen auszustatten sind.
Fördermöglichkeiten
Es gibt eine Reihe von verschiedenen Fördermöglichkeiten rund um das barrierefreie Planen und Bauen. Dies gilt sowohl für den Umbau einer bestehenden Wohnung als auch beim altersgerechten Umbau einer Wohnung. Bei ersterem beteiligen sich Krankenkassen, Pflegekassen und Pflegeversicherungen an den Kosten. Für den zweiten Fall werden die Umbaumaßnahmen von der KfW-Bank gefördert. Zusätzlich beteiligt sich das Land mit einem Baudarlehen am barrierefreien Bauen für Gebäude. Dies ist allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden und sollte bei Bedarf erfragt werden.
Barrierefreie Planung vom Entwurf bis zur Ausführung
Sollten ein Haus oder eine Wohneinheit barrierefrei gestaltet werden, muss dies bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Wir haben uns die verschiedenen Bereiche näher angeschaut.
Barrierefreie Architektur
Grundprinzipien und Gestaltungsmerkmale für ein barrierefreies Zuhause – In allen Bereichen eines Hauses muss eine ausreichende Beleuchtung gewährleistet sein, die nicht blenden darf. Des Weiteren sind blendfreie Leuchten und Lichtschalter mit Kontrastfarben wichtig. Eine sehr große Rolle bei der barrierefreien Architektur spielt das Tageslicht für eine optimierte Fensterplanung.
Barrierefreie Erschließung
Rollstuhlgerechte Zugänge, Bewegungsflächen und Türen – Die Zugänge müssen sowohl stufen- als auch schwellenlos sein. Mit zusätzlichen Rampen kann der Zugang erleichtert werden. Des Weiteren müssen sowohl Zugänge als auch Türen entsprechend breit sein und genügend Platz bieten. Sämtliche Schlösser und Klinken an Türen müssen leichtgängig sein. Eventuell können automatische oder Kraft unterstützende Türöffner eingebaut werden.
Barrierefreie Raumgestaltung
Bad, Küche, Schlafzimmer und andere Wohnbereiche barrierefrei gestalten – Die Bewohner müssen sich sowohl in Küche und Bad als auch in allen anderen Räumen frei bewegen können. Diese bedeutet, dass Flure eine Breite von 120 cm haben müssen. Wendeflächen sollten eine Größe von 150 x 150 cm aufweisen.
Sanitärbereiche und Ausstattung
Barrierefreie Waschbecken, Duschen, WCs und Armaturen – In Bad und Küche muss vor den Armaturen ausreichend Platz von 150 cm sein, damit der Zugang mit Rollstuhl oder Rollator möglich wird. Spiegel und Waschbecken müssen eine niedrige Nutzungshöhe haben und sich leicht bedienen lassen können. Wichtig sind bodengleiche Duschen sowie trittsichere und rutschfeste Fliesen im Badezimmer. Gleichzeitig muss an eine Sitzgelegenheit mit entsprechenden Haltegriffen gedacht werden.
Bodenbeläge und Wandgestaltung
Rutschfeste und ebene Böden, kontrastreiche Farben und Beschläge – Alle Böden müssen eben und rutschfest sein. An den Wänden sollten nach Möglichkeit kontrastreiche Farben für mehr Sicherheit sorgen.
Technische Ausstattung
Smart Home-Lösungen und Assistenzsysteme für mehr Komfort und Sicherheit – Gerade für Menschen mit Einschränkungen bieten Smart Home Systeme mehr Komfort und Sicherheit. Dank zahlreicher Assistenzsysteme kann eine Vielzahl von Funktionen im Haus gesteuert werden. Dies gilt nicht nur für die Beleuchtung, sondern auch für die Heizung oder die Türsprechanlage.
Barrierefreies Bauen im Bestand
- Bestandsaufnahme und Analyse: Gerade in einem Altbau müssen sämtliche Barrieren erkannt und zugleich bewertet werden, um Umbaumaßnahmen zu planen und durchzuführen.
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit: Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Umbau oder eine Modernisierung für barrierefreies Bauen in Angriff zu nehmen.
- Förderprogramme und Zuschüsse: Dank finanzieller Unterstützung für die verschiedenen barrierefreien Umbaumaßnahmen belasten die anfallenden Kosten das Budget nur in geringem Maße.
- Fachkundige Beratung: Betroffene sollten sich um Unterstützung durch Architekten, Baumeister und Fachplaner für Barrierefreiheit bemühen. Diese können Lösungen aufzeigen, wie sich auch in Bestandsimmobilien die barrierefreien Maßnahmen umsetzen lassen.
Rechtliche Aspekte und praktische Tipps
Im Folgenden möchten wir nicht nur auf die rechtlichen Aspekte aufmerksam machen, sondern auch wertvolle Tipps geben. Gerade beim Bauen bietet es sich an, mit Davinci Haus den Traum nach einem eigenen Haus zu erfüllen.
Barrierefreies Bauen im Einklang mit dem Baurecht
Das barrierefreie Bauen muss als Grundanforderung gesehen werden, welche bei der Planung, Errichtung und Nutzungsänderungen von Gebäuden bzw. baulichen Anlagen gilt. So wird zum Beispiel in § 50 Musterbauordnung (MBO) die Barrierefreiheit eindeutig formuliert, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Barrierefreie Fluchtwege und Sicherheitsstandards
Um in einem Not- bzw. Gefahrenfall ein Gebäude sicher verlassen zu können, muss es Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege geben. Türen müssen als Fluchtwege gekennzeichnet sein. Beim barrierefreien Bauen gilt, dass die erwähnten Fluchtwege barrierefrei gestaltet werden müssen, sodass auch Menschen mit Einschränkungen oder Rollstuhlfahrer diese nutzen können.
Versicherungen und Haftungsfragen: Wichtige Aspekte für Bauherren und Hausbesitzer
Bauherren sowie Hausbesitzer, die ein barrierefreies Haus planen und bauen, sind verpflichtet, sich an alle gesetzlichen Vorgaben zu halten. Bei Nichteinhaltung haften sie und können unter Umständen auch von den Versicherungen zum Regress gezogen werden.
Barrierefreiheit im Alltag
- Hilfsmittel und technische Unterstützung: Zu den bekanntesten Alltagshilfen für Menschen mit Beeinträchtigungen zählen Esshilfen, Trinkhilfen, Hilfsmittel für Küche und Bad, Mobilitätshilfen wie Gehstöcke, Rollatoren und Rollstühle, Hilfsmittel zum Autofahren sowie technische Hilfsmittel zur Pflege wie zum Beispiel Pflegebett, Badewannensitze usw.
- Barrierefreie Freizeitgestaltung: Mittlerweile gibt es eine Reihe von Angeboten sowie barrierefreie Ausflugsziele, damit Menschen mit Einschränkungen ihre Freizeit entsprechend gestalten können.
- Wohnen mit Pflegebedarf: Zur barrierefreien Gestaltung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zählen Haus und Wohneinheiten, die ohne fremde Hilfe bewohnt werden können. Dies bedeutet, dass die Betroffenen sich darin frei bewegen und agieren.
- Barrierefreie Informationsquellen: Unter anderem hilft das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) in verschiedenen Bereichen und gibt Unterstützung bei den verschiedensten Themen.
Fazit
Das barrierefreie Bauen beginnt bereits bei der Hausplanung. Eine bestehende Wohnung oder ein Haus barrierefrei umzugestalten, ist sehr kostenintensiv. Zum Glück gibt es für Betroffene eine Reihe von verschiedenen Fördermöglichkeiten. Entsprechende Informationen sowie Handbücher können bei den Beratungsstellen in den Bundesländern angefordert werden.